Entlastungsbetrag: 131 € im Monat nach § 45b SGB XI
Mit Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen monatlich 131 € zu – für Unterstützung im Haushalt und Alltag. Wir erklären, wie Sie das Geld nutzen, und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung. Er soll pflegebedürftige Menschen im Alltag entlasten und pflegende Angehörige unterstützen. Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause lebt, hat darauf Anspruch – unabhängig davon, ob sie zusätzlich Pflegegeld bezieht.
Wofür können Sie ihn einsetzen?
Der Betrag ist zweckgebunden. Nutzen können Sie ihn unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – und genau das sind unsere Leistungen:
- Hilfe im Haushalt: Reinigung, Wäsche, Küche
- Einkäufe und Besorgungen
- Begleitung zu Terminen und Behörden
- Betreuung, Gesellschaft und Spaziergänge
So einfach rechnen wir ab
Sie müssen sich um nichts kümmern: Als anerkanntes Angebot in Niedersachsen rechnen wir die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für Sie entsteht in der Regel kein Eigenanteil und kein Papierkram.
Tipp: Wer den Entlastungsbetrag über Monate nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Nicht abgerufene Beträge verfallen spätestens zur Jahresmitte des Folgejahres.
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist Ihre individuelle Situation und Pflegekasse.
Lassen Sie Ihren Anspruch kostenlos prüfen
Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, ob und wie Sie den Entlastungsbetrag für unsere Hilfe nutzen können.
Ihre Fragen, kurz beantwortet
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Muss ich in Vorleistung gehen?
Verfällt nicht genutztes Guthaben?
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Lassen Sie sich persönlich beraten. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden und besprechen gemeinsam, wie wir Sie unterstützen können.
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