Pflegekasse-Leistungsrechner
Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie sofort, welche monatlichen Leistungen Ihnen zustehen – und wie Sie diese für unsere Haushalts- und Alltagshilfe nutzen können.
Schon mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zu.
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Zusätzlich bis zu 1.685 € im Jahr für Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die konkrete Höhe hängt von Ihrer Situation und Pflegekasse ab. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Ihre Fragen, kurz beantwortet
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch?
Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
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- Bahnhofstraße 85, 31515 Wunstorf