Verhinderungspflege: Entlastung, wenn Angehörige pausieren

Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernimmt die Kosten für eine Ersatzbetreuung – wir springen gern für Sie ein.

Kurz gesagt: Fällt die private Pflegeperson aus, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzbetreuung – stundenweise oder für längere Zeiträume. Ihre monatlichen Leistungen im Rechner →

Was ist Verhinderungspflege?

Wird ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt, kann diese Pflegeperson einmal verhindert sein – durch Urlaub, Krankheit oder einfach den Bedarf nach Erholung. Für genau diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Wie hoch ist der Anspruch?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer Ersatzbetreuung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Seit der Pflegereform 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget geführt, das flexibler eingesetzt werden kann. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Situation ab – wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.

So unterstützen wir Sie

  • Stundenweise Betreuung, wenn Angehörige eine Auszeit brauchen
  • Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung während der Vertretung
  • Hilfe bei Antrag und Abrechnung mit der Pflegekasse

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – die konkreten Beträge und Voraussetzungen klärt Ihre Pflegekasse im Einzelfall.

Brauchen Sie eine Vertretung für die Pflege?

Wir übernehmen zuverlässig – und helfen Ihnen, die Verhinderungspflege bei Ihrer Kasse geltend zu machen.

Häufige Fragen

Ihre Fragen, kurz beantwortet

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause von einer privaten Pflegeperson (z. B. Angehörigen) versorgt werden, wenn diese vorübergehend ausfällt.
Wie hoch ist die Leistung?
Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einem festgelegten Jahresbetrag. Seit der Reform von 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst.
Wofür kann ich sie nutzen?
Zum Beispiel für unsere stundenweise Betreuung und Haushaltshilfe, wenn die pflegende Person Urlaub macht, krank ist oder einfach eine Pause braucht.
Muss die Angehörige mehrere Wochen ausfallen?
Nein. Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich – flexibel dann, wenn Sie Entlastung brauchen.
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