Verhinderungspflege – Antrag Ihrer Pflegekasse
Wählen Sie Ihre Pflegekasse und gelangen Sie direkt zum offiziellen, aktuellen Antragsformular.
Fällt die private Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach für eine Auszeit vorübergehend aus, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege (§ 39 SGB XI). Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, und die Leistung lässt sich auch stundenweise nutzen.
Für die Erstattung stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen kurzen Antrag. Wählen Sie unten Ihre Kasse – der Link führt Sie direkt zum offiziellen Formular. Gern übernehmen wir während der Verhinderungspflege die Betreuung und unterstützen Sie beim Antrag.
Keine Kasse gefunden. Suchen Sie auf der Website Ihrer Pflegekasse nach „Verhinderungspflege Antrag" – oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen.
Ihre Kasse ist nicht dabei? 12 der größten Pflegekassen sind gelistet. Für alle weiteren finden Sie das Formular auf der Website Ihrer Kasse unter „Verhinderungspflege" – oder wir helfen Ihnen telefonisch.
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