Pflege-Lexikon: Fachbegriffe einfach erklärt

Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – rund um die Pflege gibt es viele Begriffe. Hier erklären wir die wichtigsten in einfacher, verständlicher Sprache.

Pflegegrad

Der Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen – von Pflegegrad 1 (geringer Bedarf) bis Pflegegrad 5 (sehr hoher Bedarf). Je höher der Grad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse.

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Entlastungsbetrag

Ein fester Zuschuss von 131 € im Monat für alle mit Pflegegrad 1 bis 5. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bezahlen (§ 45b SGB XI).

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Verhinderungspflege

Fällt die pflegende Person – etwa ein Angehöriger – einmal aus (Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung), zahlt die Pflegekasse eine Ersatzbetreuung. Möglich ab Pflegegrad 2 (§ 39 SGB XI).

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Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 (§ 42 SGB XI).

Pflegegeld

Geld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person zahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2, § 37 SGB XI).

Pflegesachleistung

Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden – anstelle des Pflegegeldes oder ergänzend dazu.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bis zu 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektion oder Bettschutz – für alle mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden (§ 40 SGB XI).

Begutachtung

Um einen Pflegegrad zu erhalten, kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und beurteilt, wie selbstständig Sie sechs Lebensbereiche bewältigen. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.

Mehr dazu: Pflegegrad-Check
Medizinischer Dienst (MD)

Der Dienst, der bei gesetzlich Versicherten die Begutachtung für den Pflegegrad durchführt. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.

Pflegekasse

Ein Teil Ihrer Krankenkasse, der die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Über sie stellen Sie auch den Antrag auf einen Pflegegrad.

Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag

Ein behördlich anerkannter Dienst – wie wir –, dessen Leistungen Sie über den Entlastungsbetrag bezahlen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen können (§ 45a SGB XI).

Mehr dazu: Unsere Leistungen
Alltagsbegleitung

Unterstützung im täglichen Leben: Begleitung zu Terminen, Gespräche, gemeinsame Spaziergänge und Hilfe bei kleinen Besorgungen.

Mehr dazu: Unsere Leistungen
Haushaltshilfe

Hilfe bei der Hausarbeit: Reinigung, Wäsche, Einkäufe und Kochen – damit Sie sich zu Hause rundum wohlfühlen.

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Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist Ihre individuelle Situation und Pflegekasse.

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