Pflege-Lexikon: Fachbegriffe einfach erklärt
Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege – rund um die Pflege gibt es viele Begriffe. Hier erklären wir die wichtigsten in einfacher, verständlicher Sprache.
- Pflegegrad
Der Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen – von Pflegegrad 1 (geringer Bedarf) bis Pflegegrad 5 (sehr hoher Bedarf). Je höher der Grad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse.
Mehr dazu: Pflegegrad-Check- Entlastungsbetrag
Ein fester Zuschuss von 131 € im Monat für alle mit Pflegegrad 1 bis 5. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bezahlen (§ 45b SGB XI).
Mehr dazu: Entlastungsbetrag- Verhinderungspflege
Fällt die pflegende Person – etwa ein Angehöriger – einmal aus (Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung), zahlt die Pflegekasse eine Ersatzbetreuung. Möglich ab Pflegegrad 2 (§ 39 SGB XI).
Mehr dazu: Verhinderungspflege- Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 (§ 42 SGB XI).
- Pflegegeld
Geld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person zahlt, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2, § 37 SGB XI).
- Pflegesachleistung
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden – anstelle des Pflegegeldes oder ergänzend dazu.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis zu 42 € im Monat für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektion oder Bettschutz – für alle mit Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden (§ 40 SGB XI).
- Begutachtung
Um einen Pflegegrad zu erhalten, kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und beurteilt, wie selbstständig Sie sechs Lebensbereiche bewältigen. Daraus ergibt sich der Pflegegrad.
Mehr dazu: Pflegegrad-Check- Medizinischer Dienst (MD)
Der Dienst, der bei gesetzlich Versicherten die Begutachtung für den Pflegegrad durchführt. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof.
- Pflegekasse
Ein Teil Ihrer Krankenkasse, der die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Über sie stellen Sie auch den Antrag auf einen Pflegegrad.
- Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag
Ein behördlich anerkannter Dienst – wie wir –, dessen Leistungen Sie über den Entlastungsbetrag bezahlen und direkt mit der Pflegekasse abrechnen können (§ 45a SGB XI).
Mehr dazu: Unsere Leistungen- Alltagsbegleitung
Unterstützung im täglichen Leben: Begleitung zu Terminen, Gespräche, gemeinsame Spaziergänge und Hilfe bei kleinen Besorgungen.
Mehr dazu: Unsere Leistungen- Haushaltshilfe
Hilfe bei der Hausarbeit: Reinigung, Wäsche, Einkäufe und Kochen – damit Sie sich zu Hause rundum wohlfühlen.
Mehr dazu: Unsere Leistungen
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist Ihre individuelle Situation und Pflegekasse.
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