Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.

Wofür ist das?

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Ernstfall für Sie zu handeln – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im Alter. Die bevollmächtigte Person darf dann in den von Ihnen bestimmten Bereichen entscheiden, zum Beispiel in Gesundheits-, Aufenthalts-, Behörden- und Vermögensangelegenheiten.

Der große Vorteil: Sie vermeiden, dass im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt wird, den Sie nicht kennen. Wichtig ist, dass Sie der Person wirklich vertrauen. Für Bank- und Grundstücksgeschäfte kann eine notarielle Beglaubigung sinnvoll oder erforderlich sein.

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