Es gibt Situationen, in denen die Pflege zu Hause vorübergehend nicht ausreicht – etwa direkt nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisenphase oder wenn pflegende Angehörige selbst ausfallen. Für genau diese Fälle gibt es die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI).
Was ist Kurzzeitpflege?
Bei der Kurzzeitpflege wird der pflegebedürftige Mensch für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einer Einrichtung versorgt. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, in der Regel für bis zu acht Wochen im Jahr.
Gemeinsames Jahresbudget seit 2025
Seit der Pflegereform 2025 teilen sich Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €. Das macht die Nutzung flexibler – Sie setzen das Budget dort ein, wo Sie es gerade brauchen.
Und danach?
Nach der Kurzzeitpflege geht es für die meisten wieder nach Hause. Damit der Übergang gelingt, ist eine verlässliche Unterstützung im Alltag Gold wert – bei Haushalt, Einkäufen und Begleitung.
Tipp: Planen Sie die Anschlussbetreuung frühzeitig. So ist zu Hause alles vorbereitet, wenn die Kurzzeitpflege endet.
Wir unterstützen Sie beim Übergang zurück in die eigenen vier Wände – sprechen Sie uns an, wir stimmen alles in Ruhe mit Ihnen ab.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.



