Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat, die viele verschenken

Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz: Monat für Monat zahlt die Pflegekasse eine Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – oft ungenutzt. So sichern Sie sich den Anspruch.

Pflegekraft mit frischer Wäsche und Pflegehilfsmitteln im häuslichen Umfeld

Es ist eine der unkompliziertesten Leistungen der Pflegeversicherung – und trotzdem lassen viele sie liegen: die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wer zu Hause gepflegt wird, hat mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf bis zu 42 € im Monat.

Was gehört dazu?

Gemeint sind Produkte, die bei der Pflege verbraucht werden – zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Flächen- und Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen (Einmal-Unterlagen)
  • Mundschutz und Schutzschürzen

So kommen Sie an die Leistung

Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie stellen einen kurzen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und erhalten die Hilfsmittel anschließend bequem als monatliche Lieferung nach Hause – ohne in Vorleistung zu gehen.

Worauf Sie achten sollten

Die Pauschale gilt pro Monat und verfällt, wenn sie nicht genutzt wird. Wichtig: Die Person muss im eigenen Zuhause – nicht vollstationär – versorgt werden, auch durch Angehörige.

Gut zu wissen: Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1 – also für nahezu alle, die einen Pflegegrad haben.

Sie sind unsicher, ob und wie Sie die Leistung nutzen können? Wir helfen Ihnen, den Anspruch bei Ihrer Kasse zu klären – kostenlos und unverbindlich.

Wir helfen Ihnen persönlich weiter. Sie haben Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Rufen Sie uns an unter 05031 9602908 – wir beraten Sie kostenlos.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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