Es ist eine der unkompliziertesten Leistungen der Pflegeversicherung – und trotzdem lassen viele sie liegen: die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wer zu Hause gepflegt wird, hat mit Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf bis zu 42 € im Monat.
Was gehört dazu?
Gemeint sind Produkte, die bei der Pflege verbraucht werden – zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Flächen- und Händedesinfektion
- Bettschutzeinlagen (Einmal-Unterlagen)
- Mundschutz und Schutzschürzen
So kommen Sie an die Leistung
Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Sie stellen einen kurzen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und erhalten die Hilfsmittel anschließend bequem als monatliche Lieferung nach Hause – ohne in Vorleistung zu gehen.
Worauf Sie achten sollten
Die Pauschale gilt pro Monat und verfällt, wenn sie nicht genutzt wird. Wichtig: Die Person muss im eigenen Zuhause – nicht vollstationär – versorgt werden, auch durch Angehörige.
Gut zu wissen: Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1 – also für nahezu alle, die einen Pflegegrad haben.
Sie sind unsicher, ob und wie Sie die Leistung nutzen können? Wir helfen Ihnen, den Anspruch bei Ihrer Kasse zu klären – kostenlos und unverbindlich.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.



